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Pandemievertrag: Soll die Weltgesundheitsorganisa­tion im Falle eines Gesundheitsnotstandes Maßnahmen ergreifen dürfen?

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Im Falle einer  existentiellen Bedrohung der Menschheit  durch eine Krankheit mag es sinnvoll erscheinen, geeignete Maßnahmen gegen diese Bedrohung weltweit von zentraler Stelle aus zu ergreifen. Daran, ob ein solches zentrales Ergreifen von Maßnahmen gegen Krankheiten bereits im Falle eines  Gesundheitsnotstandes  sinnvoll erscheint, bestehen Zweifel. [1]   Der Begriff  Gesundheitsnotstand  bedarf hier einer näheren Betrachtung. Ein Notstand ist eine Kollisionslage zwischen rechtlich geschützten Interessen, bei der die einen nur durch Verletzung der anderen gerettet werden können. [2]  Der Begriff  Gesundheitsnotstand  legt die Vermutung nahe, Gesundheit sei ein rechtlich geschütztes Interesse. Das ist nicht der Fall. Das Interesse, gesund zu bleiben – oder im Falle der Krankheit gesund zu werden – kann aus demselben Grund nicht rechtlich geschützt sein, aus dem ein Kranker von seinem Arzt nicht Heilung, sondern nur fachlich qualifizier...