Pandemievertrag: Soll die Weltgesundheitsorganisa­tion im Falle eines Gesundheitsnotstandes Maßnahmen ergreifen dürfen?

Im Falle einer existentiellen Bedrohung der Menschheit durch eine Krankheit mag es sinnvoll erscheinen, geeignete Maßnahmen gegen diese Bedrohung weltweit von zentraler Stelle aus zu ergreifen. Daran, ob ein solches zentrales Ergreifen von Maßnahmen gegen Krankheiten bereits im Falle eines Gesundheitsnotstandes sinnvoll erscheint, bestehen Zweifel.[1]

 

Der Begriff Gesundheitsnotstand bedarf hier einer näheren Betrachtung. Ein Notstand ist eine Kollisionslage zwischen rechtlich geschützten Interessen, bei der die einen nur durch Verletzung der anderen gerettet werden können.[2] Der Begriff Gesundheitsnotstand legt die Vermutung nahe, Gesundheit sei ein rechtlich geschütztes Interesse. Das ist nicht der Fall. Das Interesse, gesund zu bleiben – oder im Falle der Krankheit gesund zu werden – kann aus demselben Grund nicht rechtlich geschützt sein, aus dem ein Kranker von seinem Arzt nicht Heilung, sondern nur fachlich qualifizierte Behandlung beanspruchen kann. Rechtlich geschützt kann im Falle einer Bedrohung der Gesundheit nur das Interesse an gleichem Zugang zu fachlich qualifizierter Behandlung sein. 

 

Wenn im Falle einer Bedrohung der Gesundheit das Interesse an gleichem Zugang zu fachlich qualifizierter Behandlung rechtlich geschützt ist, könnte man meinen, darüber hinaus sei auch das Interesse an hinreichenden Behandlungs­kapazitäten rechtlich geschützt. Die Reaktion der Staaten auf die Bedrohung der Gesundheit ihrer Bürger durch das SARS-CoV-2 zeigt, dass dies wohl herrschende Auffassung ist. Andernfalls ließe sich eine Rechtmäßigkeit der Freiheits­einschränkungen während der Jahre 2020 n. Chr. bis 2023 nicht begründen. 

 

Ein Gesundheitsnotstand ist also nach herrschender Auffassung wohl ein drohender Zustand nicht ausreichender Kapazitäten zur fachlich qualifizierten Behandlung einer Krankheit

 

Zweifel daran, ob es sinnvoll ist, im Falle eines drohenden Zustandes nicht ausreichender Kapazitäten zur fachlich qualifizierten Behandlung einer Krankheit  Maßnahmen weltweit von zentraler Stelle aus zu ergreifen, erscheinen aus zwei Gründen angebracht. Zum einen, weil die Kapazitäten an fachlich qualifizierten Behandlungsmöglichkeiten von Staat zu Staat unterschiedlich sind und zum anderen, weil im Falle eines Notstandes die widerstreitenden Interessen, Freiheit und Sicherheit, in den verschiedenen Teilen der Welt unterschiedlich gewichtet werden.  



[1] Andrea Drescher, Who is WHO?

[2] MAYERS ENZYKLOPÄDISCHES LEXIKON




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