Wie der Staat lenkt was seine Bürger wollen
Staatliches Handeln muss in der Öffentlichkeit kritisch reflektiert werden können. Das ist nur möglich, wenn der Staat auf den Ablauf der öffentlichen Meinungsbildung keinen Einfluss nimmt. Zensur ist deshalb verboten (Art 5 Abs. 1 Satz 3 GG). Wie es dem Staat dennoch gelingt, zu beeinflussen, was seine Bürger wollen, verrät Dr. Manfred Kölsch in seinem Beitrag "Die Staatsferne der Presse".
Zwar ist es in einem demokratisch geordneten Gemeinwesen erwünscht, dass die Staatsorgane die Öffentlichkeit umfassend über von ihnen ergriffene Maßnahmen informieren und die Gründe dafür offenlegen. Von dieser Information unterschieden werden müssen aber Versuche von Seiten der Staatsorgane, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen. Die Grenze zwischen Information und Beeinflussung könne nach Ansicht des Autors dadurch überschritten worden sein, dass die Bundesregierung über die Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung in den Jahren 2020 bis 2023 zahlreiche Projekte gegen Hassrede, Fake-News, Propaganda oder allgemein "Desinformation" gefördert hat.
Die Grenze zwischen erwünschter Information und unzulässiger Beeinflussung könne auch dadurch überschritten worden sein, dass in den Jahren 2020 bis 2022 bestimmte Medien- und Marketingagenturen mit der Durchführung von Kampagnen wie die "Corona-Aufbruchkampagne" und die Kampagne "Energiewechsel" beauftragt worden seien, für welche sie von der Bundesregierung hohe Geldbeträge erhielten.
Die Presse könne in weiten Teilen zum Sprachrohr der Staatsorgane werden, fürchtet der Autor.
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Ist die Presse nicht staatsfern, droht das System zu kippen. |