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Posts mit dem Label "Freiheit" werden angezeigt.

Freiheit droht zu einer Illusion zu werden, derer sich der Staat bedient, um seine Bürger zu erwünschtem Verhalten zu nötigen

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In meinem Beitrag in der 21. Ausgabe der   Freiburger Briefe mit dem Titel Hat die Kanzlerin ihre Macht missbraucht?   entwickle ich die These, der Begriff  Gemeinwohl werde falsch verstanden, was dazu führe, dass Freiheit zu einer Illusion wird, derer sich der Staat bedient, um Bürger zu einem erwünschten Verhalten zu nötigen. Frau mit VR-Brille

Erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe noch?

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Solidarität der Bürger untereinander halte ich für eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein funktionierendes freiheitliches Staatswesen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten deshalb der Gefahr einer Spaltung der Gesellschaft entgegenwirken. Dass dieser Aufgabe mitunter zuwider gehandelt wird, zeigt mein Kommentar Öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt rückt evangelischen Geistlichen in die Nähe von Spinnern  zu einem mit Querdenker-Pfarrer übernimmt neue Kirchengemeinde überschriebenen Beitrag auf der Internetseite der ARD t agesschau vom 29.10.2023. Rote Linie spaltet gleiche Holzfiguren in zwei Gruppen auf

Richterliche Unabhängigkeit und höchstrichterliche Rechtsprechung

In einem  Artikel in Legal Tribune Online (LTO) vom 11.10.2022 wird ein Beschluss des Truppendienstgerichts Süd (Gericht) kritisiert, mit welchem das Gericht die Vollstreckung einer gegen einen Soldaten verhängten Disziplinarbuße vorläufig aussetzte. Der Soldat verweigert den ihm erteilten Befehl, seine Impfung gegen COVID-19 zu dulden. Seine Kompaniechefin verhängte gegen ihn deshalb eine Disziplinarbuße. Gegen diese erhob der Soldat Beschwerde beim Gericht und beantragte, die Disziplinarbuße vorläufig auszusetzen. Dem folgte das Gericht. Der Autor des Artikels in LTO (Dr. Patrick Heinemann) wirft dem Gericht vor, sein Beschluss sei rechtswidrig. Der Richter missachte die Dogmatik zum "gefährlichen Befehl". Außerdem seien die Rechtsfragen, die der Fall aufgeworfen habe höchstrichterlich (vom Bundesverwaltungsgericht, BVerwG) geklärt. Das Gericht missachte die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dem Vorwurf der Rechtswidrigkeit des Beschlusses tritt Matthias Guericke in einem...

Rechtsstaat und Grundrechte in der Corona Krise

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Vortrag von Dietrich Murswiek im Rahmen eines Symposiums des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) zum Thema "Corona, der Rechtsstaat und die demokratische Gesellschaft" am 17.09.2022 in Halle. Der renommierte Staatsrechtler betrachtet Coronamaßnahmen im Lichte des rechtsstaatlichen Verteilungsprinzips und plädiert für eine juristische Aufarbeitung der Corona-Politik. Mit großer Wahrscheinlichkeit komme eine solche Aufarbeitung zu dem Ergebnis, dass viele Maßnahmen unverhältnismäßig waren. Die Erforderlichkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht lasse sich zumindest jetzt nicht mehr behaupten. Diese Pflicht müsse sofort abgeschafft werden. zum Vortragsvideo Vortragstext

"Masernimpfpflicht"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Am 18. August 2022 entschied das Bundesverfassungsgericht, die Pflicht nach § 20 Abs. 8 Satz 1 IfSG zum Nachweis einer Immunisierung gegen Masern (Masernimpfpflicht) sei verfassungskonform . Die Reaktionen auf die Entscheidung sind gespalten. Auf der einen Seite wird die Auffassung vertreten, das Bundesverfassungsgericht stelle die Prüfung der Verhältnismäßigkeit nahezu auf Leerlauf mit der Folge, dass sich auch in Zukunft jede gesundheitsrelevante Inpflichtnahme begründen lasse.  Auf der anderen Seite wird vertreten, der Vorwurf, die Entscheidung stelle die Verhältnismäßigkeitsprüfung auf Leerlauf, werde der Ausführlichkeit und der Tiefe nicht gerecht, mit der der Senat die widerstreitenden Grundrechte und Grundrechtsdimensionen gegeneinander abgewogen habe. Bei der Entscheidung handele es sich dogmatisch vielmehr um ein Lehrstück einer schulmäßigen Grundrechtsprüfung .  Eine dritte Auffassung erachtet die Begründung des Bundesverfassungsgerichts als zu dünn , die Mehrkosten...

Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19

Am 10.12.2021 erließ der Deutsche Bundestag (Gesetzgeber) das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Gesetz). Mit diesem Gesetz wurden Regelungen in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt, die bestimmen, dass Personen, die in bestimmten Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen tätig sind, über einen Impfnachweis gegen COVID-19 oder Genesenennachweis verfügen müssen (allgemein als einrichtungsbezogene Impfpflicht bekannt). Mehrere in solchen Einrichtungen tätige Personen erhoben Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz. Mit Beschluss vom 27.04.2022 wies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde zurück ( 1 BvR 2649/21 ). Dietrich Murswiek (v on 1990 bis zur Emeritierung 2016 als Nachfolger von Ernst- Wolfgang Böckenförde Professor für Staats-  und Verwaltungsrecht an der Albert- Ludwigs- Universität Freiburg i.Br. und Direktor der Abteilun...

Darf der Staat wenige opfern, um viele zu retten?

Nach dem Terroranschlag vom 11. September 2001 in New York versuchte der Bundestag einem künftigen vergleichbaren Anschlag in der Bundesrepublik Deutschland mit einem § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes zu begegnen, der es erlauben sollte, ein ziviles Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, auch, wenn an Bord des Luftfahrzeugs tatunbeteiligte Menschen betroffen werden.  Das Bundesverfassungsgericht entschied, diese Bestimmung im Luftsicherheitsgesetz sei mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie nach Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden ( 1 BvR 357/06 ).

Grundrechte: Abwehrrechte oder Wertentscheidungen?

Mit dem Fünften Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 18. Juni 1974 wollte der Gesetzgeber die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten drei Monate gänzlich abschaffen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 25. Februar 1975, dieses Gesetz sei der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, das werdende Leben zu schützen, nicht in dem gebotenen Umfang gerecht geworden ( 1 BvF 1, 2, 3, 4, 5, 6/74 ).  Zwei der Richter sahen dies anders und fügten dem Urteil ein Sondervotum bei (Rn. 206 ff). Sie sehen die Stellung der Verfassungsgerichtsbarkeit gefährdet, wenn das Bundesverfassungsgericht der Versuchung erliegt, selbst die Funktion des zu kontrollierenden Gesetzgebers zu übernehmen. Grundrechte seien Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe. Das Absehen von Strafe sei das Gegenteil eines Eingriffes und unterliege nicht verfassungsgerichtlicher Kontrolle. In meiner Publikation Welche Bedeutung haben Grundrechte (nicht)?  zeige ich auf, welche Auswirkungen es hat,...