Vorurteil im Fall Bhakdi?


Vom Staat gegenüber anderen nicht benachteiligt zu werden, ist ein fundamentales Recht des Einzelnen. 

Seinem Beitrag Zweierlei Maß bei der Justiz zufolge, geben dem Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (Netzwerk) die Umstände des Strafprozesses gegen Herrn Professor Sucharit Bhakdi (Bhakdi) unter dem oben genannten Gesichtspunkt zu denken. Vergleichend mit dem Fall Bhakdi schildert das Netzwerk einen anderen Fall (Frau S.), in welchem von der Staatsanwaltschaft die Anklage nicht mit entsprechendem Nachdruck verfolgt wurde.

Fall Bhakdi:

Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen Herrn Professor Bhakdi zwei Vorwürfe:

  1. er habe auf die Gefährlichkeit der Corona-Impfung hingewiesen und dabei besonders die israelische Impfpolitik kritisiert. Dabei habe er geäußert, die Juden hätten ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer als Deutschland sei (gemeint dürfte das Deutschland des Dritten Reiches gewesen sein). Die Juden lernten gut, und jetzt hätten sie das Böse gelernt und

  2. er habe auf einer Wahlkampfveranstaltung gesagt: "Es ist allen Wissenden klar, dass mit der formalen Zulassung der Impfstoffe der erste Meilenstein der Agenda erreicht ist und das Rennen ums Erreichen des Endziels eröffnet wird. Dieses Endziel ist die Erschaffung einer neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust. Die Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung."

Sie beantragte deshalb beim Amtsgericht Plön die Zulassung ihrer Anklage wegen Volksverhetzung zur Hauptverhandlung. Das Gericht beschloss, die Anklage zuzulassen und die Hauptverhandlung zu eröffnen.


Fall der Frau S.:


Frau S. hatte am 10. August 2021 bei Facebook dies veröffentlicht:


"Ich hätte jeden Impfverweigerer ins Gas geschickt oder in ne Genickschussanlage gesteckt...Ah und in ein KZ davor um die Verweigerer dann erstmal auszubeuten, zu foltern etc."

Die Staatsanwaltschaft warf damals Frau S. zwar Volksverhetzung vor und beantragte beim Amtsgericht einen Strafbefehl, schien sich dann aber von der Ansicht des Amtsgerichts überzeugen lassen zu haben, dies könne ja vielleicht nicht so gemeint sein und legte gegen die Ablehnung ihres Antrags durch das Amtsgericht kein Rechtsmittel ein.

Wie das Netzwerk in seinem Beitrag Ist Professor Bhakdi ein Volksverhetzer? vom 12.06.2022 erläutert, verfolgt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage im Fall Bhakdi hingegen äußerst hartnäckig. Die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Kiel hatte, wie in der Tagesschau gemeldet, die Ermittlungen eingestellt, weil sie die Äußerungen des Herrn Professor Bhakdi für keine Volksverhetzung hielt. Einer der Anzeigeerstatter legte gegen diese Einstellungsverfügung Beschwerde ein. Über die Beschwerde musste die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig entscheiden. Die nahm das Ermittlungsverfahren wieder auf und erhob Anklage beim Amtsgericht Plön.

Ungewöhnlich sei, dass die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig selbst Anklage erhob. Normalerweise weise hätte die Generalstaatsanwaltschaft die Staatsanwaltschaft Kiel angewiesen, Anklage zu erheben. 

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