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Wie das Grundgesetz im Jahre 2005 seine Gültigkeit als ranghöchstes Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland zu verlieren drohte

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In einem Beitrag mit dem Titel Zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes zeige ich auf, wie sich das Verhältnis der Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu ihrem Staat und zur EU verändert hätte, wenn der Vertrag über eine Verfassung für Europa vom Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden wäre. Der Beitrag wurde vom Verein zur Förderung anderer Abhilfe im Sinne von Art 20 Abs. 4 des Grundgesetzes auf dessen Internetseite publiziert. Lesezeit 7 Minuten

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik verändert die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland grundlegend

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In meinem Beitrag in der 22. Ausgabe der Freiburger Briefe  mit dem Titel  Ist die Demokratie am Ende   zeige ich auf, wie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verändert und fordere zur Umkehr auf. Zeitungen

Freiheit droht zu einer Illusion zu werden, derer sich der Staat bedient, um seine Bürger zu erwünschtem Verhalten zu nötigen

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In meinem Beitrag in der 21. Ausgabe der   Freiburger Briefe mit dem Titel Hat die Kanzlerin ihre Macht missbraucht?   entwickle ich die These, der Begriff  Gemeinwohl werde falsch verstanden, was dazu führe, dass Freiheit zu einer Illusion wird, derer sich der Staat bedient, um Bürger zu einem erwünschten Verhalten zu nötigen. Frau mit VR-Brille

Erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe noch?

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Solidarität der Bürger untereinander halte ich für eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein funktionierendes freiheitliches Staatswesen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten deshalb der Gefahr einer Spaltung der Gesellschaft entgegenwirken. Dass dieser Aufgabe mitunter zuwider gehandelt wird, zeigt mein Kommentar Öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt rückt evangelischen Geistlichen in die Nähe von Spinnern  zu einem mit Querdenker-Pfarrer übernimmt neue Kirchengemeinde überschriebenen Beitrag auf der Internetseite der ARD t agesschau vom 29.10.2023. Rote Linie spaltet gleiche Holzfiguren in zwei Gruppen auf

Wie der Staat lenkt was seine Bürger wollen

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Staatliches Handeln muss in der Öffentlichkeit kritisch reflektiert werden können. Das ist nur möglich, wenn der Staat auf den Ablauf der öffentlichen Meinungsbildung keinen Einfluss nimmt. Zensur ist deshalb verboten (Art 5 Abs. 1 Satz 3 GG). Wie es dem Staat dennoch gelingt, zu beeinflussen, was seine Bürger wollen, verrät Dr. Manfred Kölsch in seinem Beitrag " Die Staatsferne der Presse ".

Pandemievertrag: Soll die Weltgesundheitsorganisa­tion im Falle eines Gesundheitsnotstandes Maßnahmen ergreifen dürfen?

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Im Falle einer  existentiellen Bedrohung der Menschheit  durch eine Krankheit mag es sinnvoll erscheinen, geeignete Maßnahmen gegen diese Bedrohung weltweit von zentraler Stelle aus zu ergreifen. Daran, ob ein solches zentrales Ergreifen von Maßnahmen gegen Krankheiten bereits im Falle eines  Gesundheitsnotstandes  sinnvoll erscheint, bestehen Zweifel. [1]   Der Begriff  Gesundheitsnotstand  bedarf hier einer näheren Betrachtung. Ein Notstand ist eine Kollisionslage zwischen rechtlich geschützten Interessen, bei der die einen nur durch Verletzung der anderen gerettet werden können. [2]  Der Begriff  Gesundheitsnotstand  legt die Vermutung nahe, Gesundheit sei ein rechtlich geschütztes Interesse. Das ist nicht der Fall. Das Interesse, gesund zu bleiben – oder im Falle der Krankheit gesund zu werden – kann aus demselben Grund nicht rechtlich geschützt sein, aus dem ein Kranker von seinem Arzt nicht Heilung, sondern nur fachlich qualifizier...

"Unerträglicher" Freispruch?

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Prof. Dr. Sucharit Bhakdi wurde vom Amtsgericht Plön freigesprochen. Ihm war von der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig Volksverhetzung vorgeworfen worden. In der  Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), wird dieser Freispruch als "unerträglich" kritisiert ( Das gefährliche Gift der Schwurbler, FAZ vom 23. Mai 2023 ).  Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V . (KRiStA) will in seiner  Erwiderung vom 1. Juni 2023  aufzeigen, dass diese Kritik nicht nur allen Respekt vor einer unabhängigen Justiz vermissen lässt, sondern abseits jeder juristischen Argumentation Verfassungsprinzipien in Frage stellt. Müller-Jung lege die Axt an einen Pfeiler des Rechtsstaates an, das Prinzip in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten). Die Botschaft Müller-Jungs laute: "Wenn es um Antisemitismus geht, kann man ruhig auch mal einen Unschuldigen verurteilen". Insoweit es um die Botschaft Müller-Jungs geht, erlaubt die Formulierung bei KRiStA eine ungenaue Interpreta...