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Vorurteil im Fall Bhakdi?

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Vom Staat gegenüber anderen nicht benachteiligt zu werden, ist ein fundamentales Recht des Einzelnen.  Seinem Beitrag Zweierlei Maß bei der Justiz zufolge, geben dem Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. ( Netzwerk ) die Umstände des Strafprozesses gegen Herrn Professor Sucharit Bhakdi (Bhakdi) unter dem oben genannten Gesichtspunkt zu denken. Vergleichend mit dem Fall Bhakdi schildert das Netzwerk einen anderen Fall (Frau S.), in welchem von der Staatsanwaltschaft die Anklage nicht mit entsprechendem Nachdruck verfolgt wurde. Fall Bhakdi: Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen Herrn Professor Bhakdi zwei Vorwürfe: er habe auf die Gefährlichkeit der Corona-Impfung hingewiesen und dabei besonders die israelische Impfpolitik kritisiert. Dabei habe er geäußert, die Juden hätten ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer als Deutschland sei (gemeint dürfte das Deutschland des Dritten Reiches gewesen sein). Die Juden lernten gut, und jetzt hätten sie das Böse ...

Richterliche Unabhängigkeit und höchstrichterliche Rechtsprechung

In einem  Artikel in Legal Tribune Online (LTO) vom 11.10.2022 wird ein Beschluss des Truppendienstgerichts Süd (Gericht) kritisiert, mit welchem das Gericht die Vollstreckung einer gegen einen Soldaten verhängten Disziplinarbuße vorläufig aussetzte. Der Soldat verweigert den ihm erteilten Befehl, seine Impfung gegen COVID-19 zu dulden. Seine Kompaniechefin verhängte gegen ihn deshalb eine Disziplinarbuße. Gegen diese erhob der Soldat Beschwerde beim Gericht und beantragte, die Disziplinarbuße vorläufig auszusetzen. Dem folgte das Gericht. Der Autor des Artikels in LTO (Dr. Patrick Heinemann) wirft dem Gericht vor, sein Beschluss sei rechtswidrig. Der Richter missachte die Dogmatik zum "gefährlichen Befehl". Außerdem seien die Rechtsfragen, die der Fall aufgeworfen habe höchstrichterlich (vom Bundesverwaltungsgericht, BVerwG) geklärt. Das Gericht missachte die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dem Vorwurf der Rechtswidrigkeit des Beschlusses tritt Matthias Guericke in einem...

Maskenpflicht an Schulen

Mit Beschluss vom 03.11.2021 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Jena, wonach Eltern, die das Wohl ihrer Kinder durch Maßnahmen von Behörden (hier die Anordnung, Masken zu tragen) gefährdet sehen, der Verwaltungsrechtsweg offen stehe und der Weg zu den Zivilgerichten versperrt sei. Die für das Kindeswohl zuständigen Zivilgerichte seien nicht befugt, andere staatliche Stellen in ihrem Tun oder Unterlassen anzuweisen ( BGH XII ZB 289/21 ).  Ein am 07.10.2022 erschienener Beitrag des Netzwerkes Kritische Richter und Staatsanwälte regt dazu an, über diese Entscheidung des BGH und ihre Folgen nachzudenken ( Beitrag ). Unter dem Gliederungspunkt 2. wird in jenem Beitrag darauf hingewiesen, der BGH-Beschluss lasse außer Acht dass bei allen staatlichen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig das Kindeswohl zu berücksichtigen ist ( Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention ). N...

Rechtsstaat und Grundrechte in der Corona Krise

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Vortrag von Dietrich Murswiek im Rahmen eines Symposiums des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) zum Thema "Corona, der Rechtsstaat und die demokratische Gesellschaft" am 17.09.2022 in Halle. Der renommierte Staatsrechtler betrachtet Coronamaßnahmen im Lichte des rechtsstaatlichen Verteilungsprinzips und plädiert für eine juristische Aufarbeitung der Corona-Politik. Mit großer Wahrscheinlichkeit komme eine solche Aufarbeitung zu dem Ergebnis, dass viele Maßnahmen unverhältnismäßig waren. Die Erforderlichkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht lasse sich zumindest jetzt nicht mehr behaupten. Diese Pflicht müsse sofort abgeschafft werden. zum Vortragsvideo Vortragstext

"Masernimpfpflicht"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Am 18. August 2022 entschied das Bundesverfassungsgericht, die Pflicht nach § 20 Abs. 8 Satz 1 IfSG zum Nachweis einer Immunisierung gegen Masern (Masernimpfpflicht) sei verfassungskonform . Die Reaktionen auf die Entscheidung sind gespalten. Auf der einen Seite wird die Auffassung vertreten, das Bundesverfassungsgericht stelle die Prüfung der Verhältnismäßigkeit nahezu auf Leerlauf mit der Folge, dass sich auch in Zukunft jede gesundheitsrelevante Inpflichtnahme begründen lasse.  Auf der anderen Seite wird vertreten, der Vorwurf, die Entscheidung stelle die Verhältnismäßigkeitsprüfung auf Leerlauf, werde der Ausführlichkeit und der Tiefe nicht gerecht, mit der der Senat die widerstreitenden Grundrechte und Grundrechtsdimensionen gegeneinander abgewogen habe. Bei der Entscheidung handele es sich dogmatisch vielmehr um ein Lehrstück einer schulmäßigen Grundrechtsprüfung .  Eine dritte Auffassung erachtet die Begründung des Bundesverfassungsgerichts als zu dünn , die Mehrkosten...

Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19

Am 10.12.2021 erließ der Deutsche Bundestag (Gesetzgeber) das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Gesetz). Mit diesem Gesetz wurden Regelungen in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt, die bestimmen, dass Personen, die in bestimmten Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen tätig sind, über einen Impfnachweis gegen COVID-19 oder Genesenennachweis verfügen müssen (allgemein als einrichtungsbezogene Impfpflicht bekannt). Mehrere in solchen Einrichtungen tätige Personen erhoben Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz. Mit Beschluss vom 27.04.2022 wies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde zurück ( 1 BvR 2649/21 ). Dietrich Murswiek (v on 1990 bis zur Emeritierung 2016 als Nachfolger von Ernst- Wolfgang Böckenförde Professor für Staats-  und Verwaltungsrecht an der Albert- Ludwigs- Universität Freiburg i.Br. und Direktor der Abteilun...

Darf der Staat wenige opfern, um viele zu retten?

Nach dem Terroranschlag vom 11. September 2001 in New York versuchte der Bundestag einem künftigen vergleichbaren Anschlag in der Bundesrepublik Deutschland mit einem § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes zu begegnen, der es erlauben sollte, ein ziviles Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, auch, wenn an Bord des Luftfahrzeugs tatunbeteiligte Menschen betroffen werden.  Das Bundesverfassungsgericht entschied, diese Bestimmung im Luftsicherheitsgesetz sei mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie nach Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden ( 1 BvR 357/06 ).