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Kinder und Jugendliche als menschliche Schutzschilde eingesetzt

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Die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht  (NVwZ) veröffentlichte am 10. März 2023 einen zweiteiligen Onlineaufsatz des Rechtsanwalts Sebastian Lucenti mit dem Titel Keine "Lex-COVID-19" für Corona-Maßnahmen – Teil I und Teil II . Darin nimmt der Autor eine sorgfältige rechtswissenschaftliche Analyse der Verhältnismäßigkeitsprüfung von Corona-Maßnahmen vor und kommt zu dem Ergebnis, eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen halten bei einer umfassenden Sachverhaltsauswertung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht stand. Dies gelte umso mehr bei einer sorgfältig durchgeführten gerichtlichen Beweisaufnahme. Der Autor stellt fest, Teile der Bevölkerung dürfen nicht als menschliche Schutzschilde für einen anderen Teil der Bevölkerung eingesetzt werden, insbesondere nicht Kinder und Jugendliche.  Er stellt fest, die Gerichte, die mit staatlichen Corona-Maßnahmen befasst sind, seien eindringlich aufgerufen, den Sachverhalt selbständig zu ermitteln und kritisch zu prüfen, ob di...

Verstößt die Haftungsbegrenzung bei CORONA-Impfschäden gegen das Prinzip der Gewaltenteilung?

Nur der Gesetzgeber kann im Wesentlichen das bestimmen, was Menschen hierzulande zu tun, zu lassen oder zu dulden haben (Gewaltenteilung). Hat der Gesetzgeber eine solche Bestimmung getroffen, dann kann er im Gesetz die Verwaltung (Exekutive) ermächtigen, durch Rechtsverordnung Einzelheiten zu regeln. Bei einer solchen Ermächtigung müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden ( Art 80 Abs. 1 Satz 2 GG ). Eine umfassende, nach Inhalt, Zweck und Ausmaß nicht bestimmte Ermächtigung der Regierung durch den Gesetzgeber, wie sie 1933 vom Reichstag im Ermächtigungsgesetz getroffen wurde, ist nach dem Grundgesetz nicht möglich. Darüber hinaus gibt es immer wieder Fälle, in denen Zweifelhaft ist, ob eine durch Rechtsverordnung getroffene Regelung von einer gesetzlichen Ermächtigung umfasst und somit rechtmäßig ist, oder ob die gesetzliche Ermächtigung einer hinreichenden Bestimmung entbehrt, was die Rechtswidrigkeit der Verordnung nach sich ...

Vorurteil im Fall Bhakdi?

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Vom Staat gegenüber anderen nicht benachteiligt zu werden, ist ein fundamentales Recht des Einzelnen.  Seinem Beitrag Zweierlei Maß bei der Justiz zufolge, geben dem Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. ( Netzwerk ) die Umstände des Strafprozesses gegen Herrn Professor Sucharit Bhakdi (Bhakdi) unter dem oben genannten Gesichtspunkt zu denken. Vergleichend mit dem Fall Bhakdi schildert das Netzwerk einen anderen Fall (Frau S.), in welchem von der Staatsanwaltschaft die Anklage nicht mit entsprechendem Nachdruck verfolgt wurde. Fall Bhakdi: Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen Herrn Professor Bhakdi zwei Vorwürfe: er habe auf die Gefährlichkeit der Corona-Impfung hingewiesen und dabei besonders die israelische Impfpolitik kritisiert. Dabei habe er geäußert, die Juden hätten ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer als Deutschland sei (gemeint dürfte das Deutschland des Dritten Reiches gewesen sein). Die Juden lernten gut, und jetzt hätten sie das Böse ...

Richterliche Unabhängigkeit und höchstrichterliche Rechtsprechung

In einem  Artikel in Legal Tribune Online (LTO) vom 11.10.2022 wird ein Beschluss des Truppendienstgerichts Süd (Gericht) kritisiert, mit welchem das Gericht die Vollstreckung einer gegen einen Soldaten verhängten Disziplinarbuße vorläufig aussetzte. Der Soldat verweigert den ihm erteilten Befehl, seine Impfung gegen COVID-19 zu dulden. Seine Kompaniechefin verhängte gegen ihn deshalb eine Disziplinarbuße. Gegen diese erhob der Soldat Beschwerde beim Gericht und beantragte, die Disziplinarbuße vorläufig auszusetzen. Dem folgte das Gericht. Der Autor des Artikels in LTO (Dr. Patrick Heinemann) wirft dem Gericht vor, sein Beschluss sei rechtswidrig. Der Richter missachte die Dogmatik zum "gefährlichen Befehl". Außerdem seien die Rechtsfragen, die der Fall aufgeworfen habe höchstrichterlich (vom Bundesverwaltungsgericht, BVerwG) geklärt. Das Gericht missachte die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dem Vorwurf der Rechtswidrigkeit des Beschlusses tritt Matthias Guericke in einem...

Maskenpflicht an Schulen

Mit Beschluss vom 03.11.2021 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Jena, wonach Eltern, die das Wohl ihrer Kinder durch Maßnahmen von Behörden (hier die Anordnung, Masken zu tragen) gefährdet sehen, der Verwaltungsrechtsweg offen stehe und der Weg zu den Zivilgerichten versperrt sei. Die für das Kindeswohl zuständigen Zivilgerichte seien nicht befugt, andere staatliche Stellen in ihrem Tun oder Unterlassen anzuweisen ( BGH XII ZB 289/21 ).  Ein am 07.10.2022 erschienener Beitrag des Netzwerkes Kritische Richter und Staatsanwälte regt dazu an, über diese Entscheidung des BGH und ihre Folgen nachzudenken ( Beitrag ). Unter dem Gliederungspunkt 2. wird in jenem Beitrag darauf hingewiesen, der BGH-Beschluss lasse außer Acht dass bei allen staatlichen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig das Kindeswohl zu berücksichtigen ist ( Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention ). N...

Rechtsstaat und Grundrechte in der Corona Krise

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Vortrag von Dietrich Murswiek im Rahmen eines Symposiums des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) zum Thema "Corona, der Rechtsstaat und die demokratische Gesellschaft" am 17.09.2022 in Halle. Der renommierte Staatsrechtler betrachtet Coronamaßnahmen im Lichte des rechtsstaatlichen Verteilungsprinzips und plädiert für eine juristische Aufarbeitung der Corona-Politik. Mit großer Wahrscheinlichkeit komme eine solche Aufarbeitung zu dem Ergebnis, dass viele Maßnahmen unverhältnismäßig waren. Die Erforderlichkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht lasse sich zumindest jetzt nicht mehr behaupten. Diese Pflicht müsse sofort abgeschafft werden. zum Vortragsvideo Vortragstext

"Masernimpfpflicht"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Am 18. August 2022 entschied das Bundesverfassungsgericht, die Pflicht nach § 20 Abs. 8 Satz 1 IfSG zum Nachweis einer Immunisierung gegen Masern (Masernimpfpflicht) sei verfassungskonform . Die Reaktionen auf die Entscheidung sind gespalten. Auf der einen Seite wird die Auffassung vertreten, das Bundesverfassungsgericht stelle die Prüfung der Verhältnismäßigkeit nahezu auf Leerlauf mit der Folge, dass sich auch in Zukunft jede gesundheitsrelevante Inpflichtnahme begründen lasse.  Auf der anderen Seite wird vertreten, der Vorwurf, die Entscheidung stelle die Verhältnismäßigkeitsprüfung auf Leerlauf, werde der Ausführlichkeit und der Tiefe nicht gerecht, mit der der Senat die widerstreitenden Grundrechte und Grundrechtsdimensionen gegeneinander abgewogen habe. Bei der Entscheidung handele es sich dogmatisch vielmehr um ein Lehrstück einer schulmäßigen Grundrechtsprüfung .  Eine dritte Auffassung erachtet die Begründung des Bundesverfassungsgerichts als zu dünn , die Mehrkosten...